hausordnung

Platz - & Hausordnung

Regeln sind lästig, aber für eine ordnungsgemäße Benutzung nicht zu vermeiden. Wir bitten deshalb alle Benutzer des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses herzlich, diese Regeln zu beachten und sicherzustellen, dass auch die nachfolgenden Gäste an diesem Zeltlagerplatz und Haus noch viel Freude haben können!

  1. Der Pfadfinderzeltplatz und das Pfadfinderhaus darf nur nach vorheriger Anmeldung beim Freundes und Förderkreis der DPSG Euerbach e.V. benutzt werden.
  2. Der Pfadfinderzeltplatz und das Pfadfinderhaus wird der DPSG, Jugendgruppen, Jugendverbänden, Gemeinden, Vereinen, Familiengruppen und privaten Gruppen nach vorheriger Anmeldung zur Benutzung überlassen.
  3. In der Regel wird der Pfadfinderzeltplatz und das Pfadfinderhaus nur an eine Gruppe vergeben.
  4. Für die Benutzung des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses sind Gebühren zu entrichten.
  5. Der Anreisetermin, die Übergabe und die Abnahme sind bei Sandra Raditsch unter der mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  anzumelden und mit ihr abzustimmen.
  6. Der Pfadfinderzeltplatz kann am Anreisetag frühestens um 15:00 Uhr belegt und muss am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr geräumt sein. Das Pfadfinderhaus muss in einem sauberen und aufgewaschenen Zustand übergeben werden. Des weiteren muss sich auch der gepflasterte Aussenbereich in einem besenreinen Zustand befinden. Sollten bei der Abnahme Reinigungsmängel festgestellt werden, so wird der Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt werden.
  7. Der Pfadfinderzeltplatz steht nur für die Errichtung von Zelten zur Verfügung. Er darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden, dies gilt auch für Be- und Entladen. Camping- und Wohnwagen dürfen nicht aufgestellt werden.
  8. Lagerfeuer dürfen nur an dafür vorgesehen Stellen errichtet werden. Das Holz wird vom Freundes und Förderkreis der DPSG Euerbach e.V. gegen Gebühr gestellt.
  9. Die Benutzer des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses haben dafür Sorge zu tragen, dass die Anwohner nicht belästigt werden. Die Nachtruhe erstreckt sich von 22:00 bis 6:00 Uhr. Während dieser Zeit sind ruhestörende Tätigkeiten zu unterlassen.
  10. Im Pfadfinderhaus und in der Holzhalle ist Rauchverbot.
  11. Den Benutzern des Pfadfinderzeltplatzes steht die Sanitäranlage, die Außenküche sowie der Lagerraum des Pfadfinderhauses zur Verfügung. Die Toilettenanlage ist zu benutzen. Die Umgebung des Zeltplatzes sowie das Waldgelände dürfen nicht verunreinigt werden.
  12. Der Pfadfinderzeltplatz, das Pfadfinderhaus und alle Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen ist Ersatz zu leisten. Mutwillige Beschädigungen werden strafrechtlich verfolgt. Bei Übernahme des Zeltplatzes bzw des Pfadfinderhauses sind bestehende Mängel unverzüglich dem Freundes- und Förderkreis der DPSG Euerbach e.V. zu melden.
  13. Der Pfadfinderzeltplatz, das Pfadfinderhaus und alle Einrichtungen sind stets in sauberen Zustand zu halten. Die Abfälle sind zu sortieren und in die bereitgestellten Behältnisse abzulegen.
  14. Jeder Benutzer des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses erkennt die Bestimmungen der Platz- und Hausordnung sowie die Platz- und Hausgebühren als verbindlich an. Bei Verstößen haftet er persönlich für entstehende Schäden.
  15. Bei Gruppen haftet der verantwortliche Gruppenleiter für die ordnungsgemäße Benutzung des Pfadfinderzeltplatzes und des Pfadfinderhauses mit sämtlichen Einrichtungen. Der Gruppenverantwortliche hat eine allgemeine Belehrung über die Verhaltensregeln und Platz- und Hausordnung unverzüglich durchzuführen.
  16. Den Einzelanordnungen des Freundes und Förderkreises der DPSG Euerbach e.V. oder der von ihr Beauftragten ist Folge zu leisten. Verstöße hiergegen können die Verweisung vom Zeltplatz bzw. Haus nach sich ziehen.

Der Freundes und Förderkreis der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg – Euerbach e.V. wünscht einen erlebnisreichen Aufenthalt.

Arthur Arnold
1. Vorsitzender

Wir bitten um Beachtung, dass bei Nachwanderungen im angrenzenden Wald unbedingt im Vorfeld der zuständige Jagdpächter informiert werden muss! Bitte um Absprache bei Hr. Winkler unter 01512-1007122 per Telefon oder Whatsapp! Vielen Dank!!